Rechtsgrundlage: Ist der Maulwurf geschützt?

Die kurze Antwort auf die Frage „ist der Maulwurf geschützt“ lautet: ja. Der Europäische Maulwurf (Talpa europaea) zählt in Deutschland zu den besonders geschützten Arten. Grundlage ist § 7 Abs. 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV, Anlage 1), in der er ausdrücklich aufgeführt ist.

Aus diesem Schutzstatus ergeben sich die sogenannten Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG. Diese Verbote gelten unabhängig davon, ob dir der Garten gehört oder du ihn nur mietest – der Maulwurf-Naturschutz greift überall, wo das Tier lebt.

Was ist verboten?

Die Zugriffsverbote sind eindeutig. Bei einem besonders geschützten Tier wie dem Maulwurf ist untersagt:

  • Fangen – auch mit Lebendfallen, um das Tier anschließend umzusetzen.
  • Verletzen und Töten – also alle Schlag- und Zangenfallen sowie Gift und Gase.
  • Zerstören der Baue und Lebensstätten – das gezielte Ausgraben, Fluten oder Verfüllen der Gänge, um das Tier zu vertreiben oder zu vernichten.

Damit sind praktisch alle klassischen „Bekämpfungsmittel“ aus dem Baumarkt rechtlich problematisch: Maulwurf fangen ist nicht erlaubt, Fallen und Gift sind tabu. Das gilt selbst dann, wenn du das Tier nur einfangen und woanders freilassen möchtest – bereits das Fangen ist ein Verstoß.

Maulwurf-Bußgeld: Was droht?

Verstöße gegen die Zugriffsverbote sind Ordnungswidrigkeiten nach § 69 BNatSchG. Die konkrete Höhe eines Bußgeldes legen die Bundesländer in ihren Bußgeldkatalogen fest und richtet sich immer nach dem Einzelfall. Der gesetzliche Rahmen reicht je nach Bundesland häufig bis 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen kann er höher liegen.

Ehrlich gesagt: Ein einzelner Maulwurfhügel im Privatgarten führt in der Praxis selten zu einer Verfolgung. Das ändert nichts an der Rechtslage – das Töten eines Maulwurfs ist rechtlich eindeutig verboten und ökologisch wie moralisch fragwürdig. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt daher auf legale Abwehr statt auf Fallen.

Hinweis: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Er fasst die allgemeine Gesetzeslage zusammen. Für deinen konkreten Fall ist die Untere Naturschutzbehörde die richtige Auskunftsstelle.

Was ist erlaubt?

Der Gesetzgeber verbietet das Schädigen des Tieres – nicht aber, dass du es dir im Garten ungemütlich machst, damit es freiwillig umzieht. Erlaubt und rechtssicher sind daher alle schonenden Methoden zur Vertreibung:

  • Störgeräte und Vibration: Solarbetriebene Vibrationsstäbe oder akustische Geräte, die das Erdreich unruhig machen.
  • Gerüche: Intensive Düfte in den Gängen (z. B. Buttersäure-Präparate, Knoblauch), die dem Maulwurf die Umgebung verleiden.
  • Hügel einebnen: Das Abtragen und Verteilen der aufgeworfenen Erde ist erlaubt – du zerstörst damit keine Lebensstätte, sondern nur den Aushub.
  • Normale Rasenpflege: Mähen, Wässern und Vertikutieren bleiben selbstverständlich zulässig.

Das Ziel ist immer dasselbe: Der Maulwurf soll sein Revier von allein aufgeben und in eine ruhigere Ecke abwandern. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Hausmitteln und zur Wirkung von Ultraschall.

Warum der Maulwurf nützlich ist

Der Schutzstatus kommt nicht von ungefähr. Der Maulwurf ist ein fleißiger Helfer im Garten: Er frisst Engerlinge, Larven, Schnecken und andere Bodenschädlinge. Durch das Anlegen seiner Gänge lockert und durchlüftet er den Boden und verbessert die Wasseraufnahme. Ein Maulwurf im Garten ist außerdem ein Zeichen für gesundes, giftfreies Erdreich. Genau deshalb lohnt es sich, ihn zu vertreiben statt zu bekämpfen – der nächste Garten profitiert dann von seinen Diensten.

Sonderfall Wühlmaus: nicht geschützt

Wichtig: Die Wühlmaus (Schermaus) ist nicht geschützt und darf bekämpft werden. Verwechselst du sie mit dem Maulwurf, machst du dich beim Bekämpfen strafbar – oder du duldest umgekehrt einen echten Schädling. Die richtige Bestimmung ist deshalb bares Geld wert.

Der entscheidende Unterschied: Der Maulwurf ist ein Insektenfresser und geschützt, die Wühlmaus ein Nager, der Wurzeln und Knollen frisst – und der als Schädling gilt. Wer eine Wühlmaus vor sich hat, darf Fallen und zugelassene Mittel einsetzen. Wie du beide sicher auseinanderhältst (Hügelform, Gangverlauf, Fraßschäden), zeigt unser Ratgeber Maulwurf oder Wühlmaus?.

Maulwurf im Miet- und Nachbarrecht

Taucht ein Maulwurf im gemieteten Garten auf, gilt er in der Regel als Naturereignis beziehungsweise „höhere Gewalt“ und nicht als Mangel der Mietsache. Ein Anspruch auf Mietminderung lässt sich daraus normalerweise nicht ableiten. Der Mieter muss den geschützten Untermieter üblicherweise dulden und darf – wie jeder andere auch – lediglich mit schonenden Mitteln abwehren. Wer die Pflege des Gartens vertraglich übernommen hat, kümmert sich entsprechend um die legale Abwehr.

Ausnahmegenehmigung über die Behörde

Theoretisch sieht das Gesetz Ausnahmen von den Zugriffsverboten vor. Diese müssten über die Untere Naturschutzbehörde (bei Stadt oder Landkreis) beantragt und begründet werden – etwa aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls. Für den normalen Privatgarten ist das in der Praxis kaum relevant: Ein aufgeworfener Rasen genügt als Begründung nicht. Wer dennoch unsicher ist, fragt dort unverbindlich nach – die Behörde berät auch zu erlaubten Abwehrmethoden.

Fazit: Fangen, Verletzen, Töten und das Zerstören der Baue sind beim Maulwurf verboten und bußgeldbewehrt. Erlaubt ist das schonende Vertreiben, damit das nützliche Tier von allein weiterzieht. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Häufige Fragen

Ist der Maulwurf in Deutschland wirklich geschützt?

Ja. Der Europäische Maulwurf (Talpa europaea) ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung eine besonders geschützte Art. Aus § 44 BNatSchG folgen Zugriffsverbote: Fangen, Verletzen und Töten sind untersagt, ebenso das Zerstören seiner Baue.

Darf ich einen Maulwurf mit einer Lebendfalle umsetzen?

Nein. Bereits das Fangen ist von den Zugriffsverboten erfasst – auch mit einer Lebendfalle und selbst wenn du das Tier woanders wieder freilässt. Rechtssicher ist nur, das Tier mit schonenden Mitteln zum freiwilligen Umzug zu bewegen.

Wie hoch fällt ein Maulwurf-Bußgeld aus?

Die Höhe legen die Bundesländer fest und hängt vom Einzelfall ab. Der gesetzliche Rahmen reicht häufig bis 50.000 Euro, in schweren Fällen mehr. Im Privatgarten wird selten verfolgt – verboten bleibt es trotzdem eindeutig.

Maulwurf-Frei Redaktion
Kein Rechtsrat im Einzelfall – wir fassen die Gesetzeslage allgemein verständlich zusammen. Im Zweifel bei der Unteren Naturschutzbehörde nachfragen.